AGB für Unternehmen
Stand: Oktober 2024
Diese Bestimmungen regeln die Nutzung der von der Legalbrains GmbH (nachfolgend "Legalbrains") bereitgestellten Plattform durch Bewerber.
1. Begriffsbestimmungen
In diesem Vertrag werden folgende Begriffe wie folgt definiert:
- „Plattform“ bezeichnet die von Legalbrains bereitgestellten digitalen Lösungen, insbesondere Webseiten und Apps, zur Zusammenführung von Auftraggeber und Bewerbern zur Vermittlung von Anstellungen.
- „Bewerber“ bezeichnet eine natürliche Person, die für eine Anstellung beim Auftraggeber in Betracht gezogen wird.
- „Präsentiert“ bedeutet, dass Legalbrains dem Auftraggeber die Identität oder andere persönliche Informationen des Bewerbers zum Zweck einer möglichen Anstellung übermittelt hat.
- „Jobprofil“ bezeichnet eine Stellenbeschreibung samt fachlicher und persönlicher Anforderungen.
- „Anstellung“ umfasst jede Art von vertraglicher Vereinbarung, durch die sich der Bewerber zu einer Tätigkeit für den Auftraggeber verpflichtet, sei es in abhängiger oder selbstständiger Form (z.B. durch Beratungs-, Dienst-, Arbeits- oder Gesellschaftsverträge).
- „Jahresbruttovergütung“ beinhaltet das vertraglich vereinbarte Bruttogehalt der Anstellung für die ersten 12 Monate der Tätigkeit sowie alle zusätzlichen monetären Leistungen, die wirtschaftlich diesem Zeitraum zuzuordnen sind. Dazu gehören unter anderem Sonderzahlungen, Boni, Provisionen, geldwerte Vorteile und Gewinnbeteiligungen, sofern diese steuerlich als Gehaltszahlungen klassifiziert werden.
- „Probezeit“ bezeichnet den initial vereinbarten Zeitraum gemäß § 622 Abs. 3 BGB, maximal jedoch sechs Monate ab Tätigkeitsbeginn des präsentierten Bewerbers beim Auftraggeber.
2. Nutzung der Plattform
2.1 Zur Nutzung der Plattform registriert sich ein bevollmächtigter Vertreter des Auftraggebers unter Angabe der erforderlichen Daten. Diese Registrierung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags zur Nutzung der Plattform dar. Der Vertrag wird mit Annahme durch Legalbrains wirksam. Die vollständige Nutzung der Plattform setzt die Verifizierung der E-Mail-Adresse und die Freischaltung durch Legalbrains voraus.
2.2 Ein spezifischer Vermittlungsauftrag entsteht, wenn der Auftraggeber auf der Plattform ein Jobprofil einstellt und die Höhe der Erfolgsprovision bestätigt. Dies kann durch Eingabe auf der Plattform oder auf anderem Wege erfolgen.
2.3 In den Textfeldern für Unternehmensprofil und Stellenbeschreibung dürfen keine Kontaktinformationen aufgeführt werden. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die gesetzeskonforme Gestaltung des Jobprofils sowie die Anbahnung und Abwicklung der Anstellung. Er stellt Legalbrains von etwaigen Schäden oder Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverstößen frei.
3. Leistungsspektrum von Legalbrains
3.1 Der Auftraggeber kann die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, insbesondere wird nach Freischaltung des Jobprofils dieses in Echtzeit mit potentiellen Bewerbern abgeglichen. Legalbrains bemüht sich dabei, dem Auftraggeber Bewerber vorzuschlagen, die dem Jobprofil entsprechen. In der Regel wird das Jobprofil auf der Plattform veröffentlicht. Interessierte Bewerber können daraufhin ihr Interesse an der Ausschreibung des Auftraggebers bekunden. Eine erfolgreiche Vermittlung wird nicht garantiert.
3.2 Legalbrains behält sich vor, in Einzelfällen von einer Veröffentlichung abzusehen und veraltete Jobprofile zu entfernen; der Auftraggeber wird darüber informiert. Zudem ist Legalbrains berechtigt, Ansprechpartner oder Kontaktdaten aus dem Unternehmensprofil oder aus Jobprofilen zu entfernen.
3.3 Legalbrains verpflichtet die Bewerber zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben in ihren Profilen, kann deren Richtigkeit jedoch nur stichprobenartig überprüfen. Eine Überprüfung der Qualifikationen der Bewerber erfolgt nicht. Die Präsentation eines Bewerbers durch Legalbrains entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Eignungsprüfung des Bewerbers; er trägt die alleinige Verantwortung für Bewerberauswahl und Anstellung.
3.4 Der Vermittlungsauftrag gilt als erfüllt und die Provision als verdient, wenn ein Anstellungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von Legalbrains präsentierten Bewerber zustande kommt.
3.5 Die von Legalbrains angebotenen Dienste unterliegen einer stetigen Weiterentwicklung. Form und Beschaffenheit der Dienste können sich daher in angemessenem Umfang ändern. Legalbrains ist zu einer Weiterentwicklung indes nicht verpflichtet. Legalbrains behält sich vor, die Bereitstellung der Plattform (oder einzelner Funktionen) temporär oder dauerhaft einzustellen. Zudem kann Legalbrains nach eigenem Ermessen, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, Nutzungs- und Speicherbeschränkungen festlegen. Es obliegt dem Auftraggeber, die auf Legalbrains hinterlegten Daten extern zu sichern, um bei technischen Störungen oder Diensteinstellungen darauf zugreifen zu können.
4. Entstehung der Vermittlungsprovision
4.1 Bei Anstellung eines von Legalbrains präsentierten Bewerbers entrichtet der Auftraggeber die vereinbarte Vermittlungsprovision, basierend auf der zwischen Auftraggeber und Bewerber vereinbarten Jahresbruttovergütung. Der Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns ist hierbei unerheblich.
4.2 Eine Provisionspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber nachweislich vor der Präsentation durch Legalbrains bereits eigenständig Kontakt zu dem betreffenden Bewerber für die zu besetzende Position aufgenommen hatte und der Auftraggeber dies Legalbrains unmittelbar nach Präsentation des Bewerbers mitgeteilt hat. Eine frühere Tätigkeit des Bewerbers als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Referendar oder Praktikant allein gilt nicht als eigenständiger Kontakt.
4.3 Die Vermittlungsprovision wird auch fällig, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der Erstpräsentation eine Anstellung in einer vergleichbaren Position erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Vermittlungsleistungen von Legalbrains nicht kausal für die Anstellung waren. Die Provision ist unabhängig davon geschuldet, ob der Bewerber zwischenzeitlich abgelehnt, der Bewerbungsprozess unterbrochen und später wieder aufgenommen wurde.
5. Zahlungsmodalitäten und Informationspflichten
5.1 Die Legalbrains zustehende Provision ist zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungseingang beim Auftraggeber.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Legalbrains die Jahresbruttovergütung, den Beschäftigungsbeginn und die Probezeit des Bewerbers binnen einer Woche nach Vertragsabschluss mitzuteilen. Dabei soll auch die Rechnungsadresse angegeben werden. Auf Verlangen von Legalbrains muss der Auftraggeber oder Bewerber die für die Provisionsberechnung erforderlichen Daten durch Vorlage des Anstellungsvertrags (ggf. auszugsweise) oder auf andere geeignete Weise belegen. In begründeten Fällen kann Legalbrains eine Überprüfung der angegebenen Jahresbruttovergütung anhand von Lohnabrechnungen oder vergleichbaren Unterlagen der ersten 12 Monate verlangen und eventuelle Differenzen nachberechnen.
5.3. Legalbrains verpflichtet sich die bei erfolgreicher Vermittlung durch den Auftraggeber entrichtete Provision zu erstatten, wenn innerhalb der Probezeit entweder der Auftraggeber oder der Bewerber das Anstellungsverhältnis beenden.
6. Vertraulichkeitsvereinbarung
6.1 Der Auftraggeber ist zur streng vertraulichen Behandlung von Bewerberprofilen und persönlichen Daten verpflichtet. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Auftraggeber hat über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der vorgestellten Bewerber Stillschweigen zu bewahren. Referenzauskünfte dürfen nur nach Rücksprache mit dem betreffenden Bewerber eingeholt werden.
6.2 Bei unerlaubter Weitergabe von Bewerberdaten an Dritte, die zu einer Anstellung führt, schuldet der Auftraggeber Legalbrains Ersatz für den entgangenen Provisionsanspruch. Die Schadenshöhe bemisst sich nach der Provision, die Legalbrains bei erfolgreicher Vermittlung an den Auftraggeber hätte beanspruchen können, basierend auf der im Jobprofil angegebenen durchschnittlichen Jahresbruttovergütung. Eine Anpassung des Schadensersatzes ist möglich, wenn Legalbrains einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist.
7. Plattformverfügbarkeit und Haftungsregelungen
7.1 Legalbrains gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 95% im Jahresmittel. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund planmäßiger, vorab angekündigter Wartungsarbeiten oder aufgrund von Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Legalbrains nicht verfügbar sind.
7.2 Legalbrains haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Legalbrains nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
7.3 Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
7.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Legalbrains.
8. Vertragsbeendigung
8.1 Der jeweilige spezifische Vermittlungsauftrag endet automatisch mit erfolgreicher Vermittlung und Besetzung der Stelle. Eine Kündigung ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann die Position jedoch eigenständig besetzen oder unbesetzt lassen. In diesem Fall ist er verpflichtet, die Ausschreibung unverzüglich selbst zu deaktivieren oder Legalbrains schriftlich zu informieren.
8.2 Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung des Auftraggebers kann postalisch an Legalbrains oder per E-Mail an info@legalbrains.net gesendet werden.
8.3 Eine Beendigung der Zusammenarbeit lässt bestehende Vermittlungsaufträge unberührt. Legalbrains behält den Provisionsanspruch auch bei späterer Anstellung.
8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung oder eines einzelnen Vermittlungsauftrags bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Legalbrains liegt insbesondere vor, wenn ein Auftraggeber wiederholt irreführende oder rechtswidrige Stellenausschreibungen einstellt, wiederholt Kontaktdaten oder Ansprechpartner im Unternehmensprofil angibt oder Anzeichen dafür vorliegen, dass die ausgeschriebene Stelle nicht mit von Legalbrains vorgestellten Bewerbern besetzt werden soll.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Legalbrains erhält für die Dauer des Kooperationsvertrags vom Auftraggeber die Erlaubnis, auf der Website www.legalbrains.net und in den Legalbrains-Apps für iOS und Android das Logo und den Namen des Auftraggebers zu verwenden. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar. Für die Nutzung von Logo und Name des Auftraggebers bei Presse- und Marketingaktivitäten, insbesondere für Werbezwecke auf Flyern und Roll-Up Displays, holt Legalbrains eine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers ein.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Legalbrains in Frankfurt am Main.
9.3 Diese AGB regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Legalbrains im Bereich der Personalvermittlung abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn Legalbrains dies mit dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich vereinbart. Legalbrains behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die modifizierten Bedingungen werden dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung widerspricht. Bei der Bekanntgabe der geänderten Bedingungen wird Legalbrains auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
9.4 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit wird der Sitz von Legalbrains in Frankfurt am Main vereinbart.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich erreicht, aber wirksam ist. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.